1. Rechtlich fundierte Beratung
2. Lösung Ihrer vielfältigen Probleme, die die Insolvenznähe und die vielen Schulden mit sich bringen. 3. Die Beratung, die Durchführung des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens und die Ausstellung der Bescheinigung, mit der Sie die Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens beantragen können, ist für Sie kostenlos. Vorausgesetzt, Sie sind zahlungsunfähig oder die Zahlungsunfähigkeit droht Ihnen. Die Zahlungsunfähigkeit wird nachgewiesen durch Vorlage eines Protokolls über die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung beim Gerichtsvollzieher oder des Bescheides, dass Sie staatliche Leistungen (ALG II, Sozialhilfe [im Volksmund Hartz IV genannt]) erhalten. Haben Sie nichts von beidem, erstellen wir gemeinsam einen Überschuldungsstatus (Ausgaben und Einnahmen werden gegenübergestellt). 4. keine Wartezeiten, Beratungstermine können Sie ohne Anstehen per e-mail oder per Telefon 0177 249 1486 vereinbaren. Wenn sie Ihre Verzweiflung loswerden, endlich wieder frei atmen und ein neues Leben ohne Schulden beginnen wollen, wenn Ihnen die Anrufe und Schreiben der Gläubiger bzw. die Besuche der Gerichtsvollzieher auf die Nerven gehen, dann wenden Sie sich an uns. Wenn das Geld vorne und hinten nicht mehr reicht, kommen Sie zu uns. Machen Sie es jetzt. Wir helfen Ihnen. ![]() Im Beratungsgespräch prüfen wir, welche Möglichkeit der Entschuldung die beste für Sie ist und wie Ihr Vermögen weitestgehend erhalten werden kann. Meistens geht es ohne Insolvenzverfahren.
Warten Sie nicht länger. Beratungstermine erhalten Sie nach Vereinbarung.Telefon: 0177 2491486 Was uns von vielen anderen Beratungsstellen unterscheidet, ist, dass wir Ihre Situation juristisch fundiert prüfen, zur Bewahrung Ihrer Vermögenswerte die Verbraucherinsolvenz als letztes Mittel betrachten und vorher mit Ihren Gläubigern Vergleichsgespräche führen, sofern Erfolge dieser Verhandlungen voraussehbar sind. Inwieweit Vergleichsbereitschaft bei den Gläubigern vorhanden ist, wird sehr kurzfristig geklärt, damit keine wertvolle Zeit verloren geht und direkt anschließend das außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren beginnen kann.
Lesen Sie hier ausführliche Informationen ...
![]()
|