Der Verein Schuldenfrei Berlin e.V. wurde im ___________ von der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales als geeignete Beratungsstelle gem. § 4 AGInsO Berlin anerkannt.
Die Eintragung in das Vereinsregister Charlottenburg erfolgte am 16.6.2017 unter VR 35857 B
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